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Steuerberatung Huemer

VwGH: Negativsteuer bei der Option zur unbeschränkten Steuerpflicht

Im vorliegenden Fall hat ein tschechischer Staatsangehöriger, der sowohl in Tschechien als auch in Österreich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezog, die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht ausgeübt, da seine inländischen Einkünfte unter € 11.000 und dadurch in Österreich unter der Einkommensteuergrenze lagen. Betrachtet man isoliert die österreichischen Einkünfte, so wäre eine Gutschrift (Negativsteuer) aus der Veranlagung zu erwarten gewesen. Für die Berechnung der Negativsteuer sind allerdings durch zwischenstaatliche oder andere völkerrechtliche Vereinbarungen steuerbefreite Einkünfte (hier: tschechische nichtselbstständigen Einkünfte) in die Berechnung miteinzubeziehen. Es kann daher nur eine Negativsteuer entstehen, wenn die Einkünfte insgesamt (österreichische und tschechische) unter der Besteuerungsgrenze liegen.