Immer häufiger ist es nötig, dass Unternehmen sich in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) steuerlich registrieren lassen müssen, weil es Geschäfte über die Grenzen an Privatpersonen gibt. In jedem EU-Staat gibt es natürlich eigene Gesetze und Möglichkeiten.
Hier finden Sie zusammengefasst alle Schritte, die in Deutschland nötig sind:
- Antrag auf umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt München II
das Formular zum Ausfüllen am Bildschirm finden Sie hier -> Antrag auf umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt München
nötige Beilagen:
a) aktueller Firmenbuchauszug (falls das Unternehmen eingetragen ist)
b) Nachweis über die Erfassung als Unternehmer (können wir für unsere Klienten über Finanzonline besorgen oder Sie selbst natürlich, wenn Sie einen eigenen Finanzonline-Zugang haben)
c) Antrag auf Dauerfristverlängerung + Anmeldung der Sondervorauszahlung *) – diese Formulare stehen ausschliesslich elektronisch zur Verfügung über den dann bereits freigeschalteten Elster-Zugang*) Zum Antrag auf Dauerfristverlängerung + Anmeldung der Sondervorauszahlung, Formular zum Lastschrifteinzug noch als Erläuterung:
In Deutschland ist die Umsatzsteuerzahllast immer bereits am 10. des Folgemonats fällig. Man muss jährlich bis 31.1. neu ansuchen um Verlängerung auf 10. des übernächsten Monats. Und die Deutschen nehmen es sehr genau mit der Zahlungsfrist – Geld muss bis zum 10. bereits am Konto der deutschen Finanz sein und auch die Meldung muss spätestens am 10. online über das Elster-Portal erfolgen, sonst kommt sofort ein Verspätungszuschlag
Für diese Verlängerung der Frist muss zusätzlich die Sondervorauszahlung gemacht werden (ähnlich unserer ehemaligen 13.UST, falls Sie sich erinnern). Auch diese muss jährlich selbst berechnet, gemeldet und abgeführt werden.
d) Das Formular zum Lastschrifteinzug des Finanzamtes München II erhalten Sie vom Amt.
- Die deutsche UID-Nummer wird mittels des Hauptformulars beantragt (geht an eine andere Stelle), nähere Informationen dazu finden Sie hier -> Vergabe USt-Identifikationsnummer
- Weiters wird eine Registrierung bei Elster Online zwingend nötig, da auch in Deutschland nur mehr elektronisch gemeldet werden darf. Hier finden Sie die Webseite dazu mit Erläuterungen: https://www.elsteronline.de/eportal
- Als Tipp dazu -> der einfache kostenlose Zugang mit dem Zertifikat direkt auf dem Rechner reicht für die Meldungen der Umsatzsteuer völlig aus.
Allerdings sind in Deutschland für das gesamte Genehmigungsverfahren mehrere unterschiedliche Stellen/Ämter zuständig und daher braucht alles seine Zeit. Rechnen Sie mit zwei bis drei Wochen mindestens, bis Sie alle nötigen Unterlagen haben.