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Steuerberatung Huemer

Steuertarif, Absetz- und Freibeträge ab 2023

Mit der Abschaffung der kalten Progression gelten ab 2023 indexierte Tarifgrenzen. Gleichzeitig tritt für die 3. Stufe die Tarifsenkung mit einem Mischsatz von 41% für das Jahr 2023 in Kraft (ab 2024: 40%). Weiters sind einige Absetz- und Freibeträge ebenfalls valorisiert worden. Die Indexierungen sind leicht zu erkennen, da alle Werte kaum mehr runde Zahlen sind.

 

Einkommensteuertarif: pa
für die ersten € 11.693 0%
€ 11.693 bis € 19.134 20%
€ 19.134 bis € 32.075 30%
€ 32.075 bis € 62.080 41%
€ 62.080 bis € 93.120 48%
€ 93.120 bis € 1 Mio 50%
über € 1 Mio 55%

HINWEIS: Wer schon einmal zur Information die Steuerbelastung berechnen will, hier der Link zum Entlastungsrechner 2023

jährlich bei 1 Kind bei 2 Kindern für jedes weitere Kind
Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag € 520 € 704 € 232
Unterhaltsabsetzbetrag € 31 € 47 € 62

 

jährlich Arbeitnehmer inkl Pendlerzuschlag zzgl SV-Bonus Pensionist
SV-Rückerstattung (max) € 421 € 526 € 684 € 579

 

Einschleifgrenzen
jährlich Grundbetrag erhöht Zuschlag erhöhter VAB Zuschlag zum VAB
Verkehrsabsetzbetrag € 421 € 726 € 684 € 12.835 € 13.676 € 16.832 € 25.774

 

Grundbetrag Einschleifgrenzen erhöhter PAB Einschleifgrenzen Partnereink.
Pensionisten-absetzbetrag € 868 € 20.967 € 26.826 € 1.278 € 18.410 € 26.826 € 2.315

Änderungen in der Sozialversicherung

  • Unfallversicherung wird mit 1.1.2023 von 1,2% auf 1,1%
  • Säumniszuschläge je Meldeverstoß € 59, insgesamt innerhalb eines Beitragszeitraums € 975.
  • Verzugszinsen betragen ab 1.1.2023 4,63%.
  • Kurzarbeit gilt grundsätzlich bis 30.6.2023, wobei die Begründung dafür deutlich spezifischer ausfallen muss als bisher.