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Steuerberatung Huemer

Sozialversicherungswerte 2023 für Gewerbetreibende (GSVG) und Selbständige (FSVG)

 

Mindest- und

Höchstbeitragsgrundlagen in €

vorläufige und endgültige

Mindestbeitragsgrundlage

vorläufige und endgültige

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr – KV (1)

 

500,91

 

6.010,92

——— ———–
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr – PV 500,91 6.010,92 6.825,00 81.900,00
ab dem 3. Jahr – in der KV 500,91 6.010,92 6.825,00 81.900,00
ab dem 3. Jahr – in der PV 500,91 6.010,92 6.825,00 81.900,00
Sonstige Selbständige mit oder

ohne andere Einkünfte

 

500,91

 

6.010,92

 

6.825,00

 

81.900,00

(1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw. Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage von € 500,91 monatlich fix, das bedeutet, es erfolgt keine Nachbemessung.

 

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt. Steuerbescheid 2020

+ in 2020 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge

= Summe

x 1,087 (Inflationsbereinigung)

: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2023):

 

 

 

Beitragssätze Gewerbetreibende FSVG Sonstige

Selbständige

Unfallversicherung pro Monat € 10,97 € 10,97 € 10,97
Krankenversicherung 6,80% 6,80%
Pensionsversicherung (1) 18,50% 20,0% 18,50%
Gesamt 25,30% 20,0% 25,30%
BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53% freiwillig 1,53%

(1) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr, bei Männern zwischen 65. und 68. Lebensjahr.

 

Mindest- und Höchstbeiträge (inkl UV, mit BV-Beitrag) in € vorläufige

Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige

Höchstbeiträge

monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende

Neuzugänger im 1. und 2. Jahr ab dem 3. Jahr

 

145,36

 

1.744,37

 

1.365,57

 

16.386,81

 

Sonstige Selbständige mit oder ohne andere Einkünfte

145,36 1.744,37 1.842,13 22.105,59
145,36 1.744,37 1.842,13 22.105,59

 

 

KAMMERUMLAGE 2 – ZUSCHLAG ZUM DIENSTGEBERBEITRAG

 

Steiermark Burgenland Salzburg Tirol Wien Kärnten Vorarlberg
0,36% 0,42% 0,39% 0,41% 0,38% 0,38% 0,39% 0,37% 0,34%

 

 

AUSGLEICHSTAXE 2023

 

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei 25 bis 99 Dienstnehmer 100 bis 399 Dienstnehmer ab 400 Dienstnehmer
monatl /pro 25 DN € 292 € 411 € 435

Eine sehr gute Übersicht aller Werte hat die Wirtschaftskammer veröffentlicht – hier finden Sie sie.