zum Onlineformular der GKK für die Mindestanmeldung Mitarbeiter
Hier können Sie selbständig die Mindestanmeldung für neue Mitarbeiter durchführen. Sie wissen ja, dass bereits seit einigen Jahren die Anmeldung zur Sozialversicherung VOR Dienstantritt erfolgen muss. Mit der Bestätigung der Mindestangabenmeldung sind Sie sofort auf der rechtlich sicheren Seite und haben einige Tage Zeit, die vollständigen Daten zu sammeln und uns bekannt zu geben.
Diese Mindestanmeldung ist vor allem immer dann unbedingt notwendig, wenn Sie kurzfristig neue Mitarbeiter einstellen und diese sofort die Arbeit aufnehmen. Unsere Kanzleiöffnungszeiten können nie den gesamten nötigen Zeitraum für derartige Anmeldungen abdecken.
Wichtig ist, dass Sie
- Ihre Dienstgeberkontonummer zur Hand haben (Sie finden diese auf jedem Auszahlungsjournal unter „Beitragskontonummer“) sowie die Sozialversicherungsnummer Ihres neuen Mitarbeiters.
- die dabei erzeugte Meldebestätigung (pdf-Datei) ausdrucken, archivieren und an unsere Kanzlei per E-Mail versenden. Wir können dann in den folgenden 7 Tagen in Ruhe die Vollanmeldung für Sie erledigen – bitte vergessen Sie nicht, uns umgehend auch die übrigen nötigen Daten (wie gewohnt) per E-Mail bekannt zu geben.
Sollte das Online-Formular nicht erreichbar sein, können Sie diese Mindestanmeldung auch per Fax oder sogar telefonisch durchführen:
- Faxformular -> hier zum downloaden – ausfüllen und faxen an 05 / 780 761
- telefonisch -> unter 05 / 780 760
- neu ab 02/2017 über die kostenlose App der GKK
[ergänzt 30.01.2017]