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Steuerberatung Huemer

endlich kommt auch die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer – Start Mitte Mai 2023

Lange wurde sie versprochen, jetzt wurden die ersten Details veröffentlicht und ab etwa Mitte Mai soll es die Möglichkeit für einen Antrag geben.

Das wissen wir derzeit:

  • Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110,00 bis 2.475,00 €
    Abhängig wird sie von der Branche und dem Jahresumsatz sein.
  • Die Förderabwicklung übernimmt die Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG).
  • Die Einreichung und Abwicklung erfolgt online und weitestgehend automatisiert.Tipp: Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 bei der FFG beantragbar sein.

Ab 17. April kann ein Selbst-Check auf der Webseite der FFG durchgeführt werden. Anhand einer Checkliste erfahren sie, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai gestellt werden und die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach.

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Was Unternehmen jetzt schon tun können, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:

  • Falls noch nicht vorhanden, eine Handy-Signatur einrichten.
  • Falls noch nicht vorhanden, einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (über Finanzonline) einrichten.
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.