Grundsätzlich ist bei allen Fahrzeugen (ausgenommen E-Fahrzeuge) ein Sachbezug anzusetzen.
- Eine Erleichterung gab es allerdings bei sogenannten Spezialfahrzeugen wie Pannenfahrzeuge oder mobile Werkstätten.
- Für diese Spezialfahrzeuge musste kein Sachbezug angesetzt werden.
- Es wurde nun in den Lohnsteuerrichtlinien allerdings von der Finanz klargestellt, dass eine sachbezugsfreie Nutzung von Spezialfahrzeugen nur noch für die Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte toleriert wird.