Sie möchten Ihrem Mitarbeiter ein E-Bike als Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen? Das hat einige Vorteile, wobei aber auch die Rahmenbedingungen genau eingehalten werden müssen:
- auch das E-Bike löst einen Sachbezug aus
Allerdings ist derzeit der Sachbezug für Elektrofahrzeuge Null. - mit dem Mitarbeiter muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden
Darin wird festgelegt, ob das E-Bike ein Teil des bestehenden Entgelts ist (weniger wird ausbezahlt), ob es zusätzlich zum derzeitigen Bezug gewährt wird (das gleiche wird ausbezahlt) oder ob der Mitarbeiter sogar einen Teil der Kosten trägt (Abzug beim Nettogehalt).
Das Pendlerpauschale steht weiterhin voll zu. Der Unternehmer hat beim Kauf oder beim Leasing vollen Vorsteuerabzug.
weitere Informationen dazu:
WKO – steuerliche Behandlung von E-Bikes
Finanzministerium – lohnsteuerliche Fragen bei der Überlassung von Dienstfahrrädern