Derzeit gibt es einen Entwurf, der der Regierung zur Begutachtung vorliegt. Spätestens bis 7. Juli 2023 muss die Zustimmung erfolgen.
Was steckt dahinter?
- Die Schaffung einer neuen Rechtsform, die auf internationalen Beispielen aufbaut und besonders für innovative Startups und Gründer:innen in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.
- „Flexible Kapitalgesellschaft (Abkürzung: FlexKapG)“ wobei auch die englische Bezeichnung „Flexible Company (Abkürzung: FlexCo)“ ausdrücklich zulässig ist.
- Diese neue Rechtsform baut grundsätzlich auf dem GmbH-Gesetz auf, verfügt aber – etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen – über zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher Aktiengesellschaften vorbehalten waren. Die FlexKapG kann daher auch als Hybridform zwischen der GmbH und der AG bezeichnet werden.
- Außerdem kann eine FlexKapG eine besondere Klasse von stimmrechtslosen Anteilen – die sogenannten „Unternehmenswert-Anteile“ – ausgeben, die sich vor allem für die Beteiligung von Mitarbeiter:innen eignen.
Die (neuerliche) Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro stellt einen weiteren Beitrag zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen dar. Im Unterschied zur derzeitigen „gründungsprivilegierten GmbH“ ist es bei einem gesetzlichen Mindeststammkapital von 10.000 Euro auch nach Ablauf von zehn Jahren nicht erforderlich, weitere Einzahlungen auf das Stammkapital zu leisten. Von der Absenkung des Mindeststammkapitals profitiert automatisch auch die neue Rechtsform FlexKapG, weil für sie insofern die Vorschriften des GmbH-Gesetzes gelten.
[Quelle: Bundesministerium Justiz]
Wir halten Sie auf dem Laufenden!