Erhält der Unternehmer eine Versicherungsentschädigung für die durch einen Schadensfall (zB Brand, Wasserschaden) eingetretene Entwertung des Betriebsgebäudes, kommt auf diese Versicherungsentschädigung der ImmoESt-Steuersatz (von 30%) zur Anwendung.
In einem Beschwerdefall begründete der VwGH unter anderem wie folgt:
Die Auszahlung der Versicherungsentschädigung für die durch den Brand eingetretene Entwertung des Grundstücks bewirkt – ebenso wie ein Grundstücksverkauf – eine schlagartige Realisierung stiller Reserven. Die Entschädigung, die der Grundstücksentwertung zuzurechnen ist, unterliegt daher dem besonderen Steuersatz für Immobilienveräußerungen (ImmoESt).