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Steuerberatung Huemer

Erhöhung der Kategorie-Mieten per 1.7.2023

Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 insgesamt drei Mal die Kategoriebeträge erhöht. Auf Grund der weiterhin hohen Inflation im Jahr 2023 steht nun die vierte Erhöhung der Kategoriebeträge innerhalb von 1 ½ Jahren an. Die Erhöhung wurde am 1. Juli 2023 mietrechtlich wirksam.

 

Die gültigen Kategoriebeträge in €/m²:

  Anhebung frühestens ab Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D brauchbar Kategorie D unbrauchbar
ab 1.7.2023 5.8.2023 4,47 3,35 2,23 2,23 1,12
ab 1.11.2022 5.12.2022 4,23 3,18 2,12 2,12 1,06

 

Eine Erhöhung kann frühestens ab dem 5.8.2023 wirksam werden. Dazu muss der Vermieter nach dem 1.7.2023 ein Erhöhungsschreiben abschicken, welches spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin des nächsten Mietzinses ankommt.

Hinweis: Die Kategoriebeträge gelten ausschließlich für Mietverträge, die dem MRG unterliegen und zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden. Für Mietverträge nach 1994 gelten die Richtwerte, welche bereits mit 1.4.2023 erhöht wurden.

 

Die Erhöhung der Kategoriebeträge wirkt sich jedoch indirekt auf alle Bestandsverhältnisse aus, da die in den Betriebskosten verrechnete Verwaltungskostenpauschale gem § 22 MRG der Kategorie A entspricht. Es ist daher mit einer Erhöhung der Betriebskosten bei einem Großteil aller Bestandsverhältnisse zu rechnen.