Die aktuelle Erhöhung des Leitzinssatzes hat zu einer Anhebung der steuerrelevanten Zinsen auf 5,88% gültig ab 20.9.2023 geführt. Dies betrifft Stundungs- Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen.
Gerade der kurz bevorstehende Beginn der Anspruchsverzinsung für den Zeitraum ab 1.10.2023 und dem Datum der Steuerbescheide 2022 macht eine rechtzeitige Abschlagszahlung zur Vermeidung der erhöhten Zinsen überlegenswert.