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Steuerberatung Huemer

fallweise Beschäftigte – worauf man achten muss

Was sind „fallweise Beschäftigte“?

Fallweise Beschäftigte sind Personen, die im jeweiligen Beitragszeitraum in unregelmäßiger Folge tageweise bei derselben Dienstgeberin bzw. demselben Dienstgeber beschäftigt werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung für kürzer als eine Woche vereinbart ist.

Der befristete Dienstvertrag wird somit tageweise eingegangen, ohne dass bereits im Vorfeld darüber hinausgehende weitere Arbeitstage oder -zeiten konkret vereinbart werden.

Hinweis: Keine fallweise Beschäftigung liegt vor, wenn sich etwa eine Person verpflichtet, nur einmal wöchentlich an einem im Voraus bereits fixierten Tag (zum Beispiel jeden Montag) oder einmal monatlich (zum Beispiel jeden 15. im Monat) eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Durch die im Voraus bestimmte periodisch wiederkehrende Arbeitsleistung liegt ein durchlaufendes Beschäftigungsverhältnis vor.

hier finden Sie mehr Infos dazu auf den Seiten der ÖGK

[Quelle: DG-Aussendung ÖGK]