Mit 1. Jänner 2024 wird ja bekanntlich die bisherige GIS-Gebühr umgewandelt in die ORF-Haushaltsabgabe. Jeder Haushalt hat unabhängig von einer in Anspruch genommenen Leistung des ORF also monatlich eine Gebühr zu entrichten.
Was bisher vielfach unbeachtet blieb, ist die Tatsache, dass diese Haushaltsabgabe auch für Firmen und deren einzelne Betriebe gilt. Obwohl die WKO bereits im Juni 2023 dagegen angekämpft hat („Haushalt muss auch Haushalt bleiben„), scheint es nun beschlossene Sache zu sein, dass auch Unternehmer zur Kasse gebeten werden.
Hier die Details dazu:
Die ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen ist nicht, wie andere Lohnnebenkosten, direkt an die einzelnen ausbezahlten Brutto-Löhne gekoppelt, sondern orientiert sich an deren Summe im Vorjahr. Daher wehrt sich die Finanz dagegen, das als Lohnnebenkosten zu bezeichnen.
“Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten, sondern um einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks”
Die Höhe des monatlichen Beitrages wird wie folgt gestaffelt:
bis zu einer Lohnsumme von 1,6 Millionen Euro zahlt das Unternehmen eine ORF-Haushaltsabgabe (E 15,30 pro Monat),
bis zu drei Millionen Euro zwei ORF-Beiträge (€ 30,60),
bis zehn Millionen siebenfachen Beitrag (€ 107,10),
bis 50 Millionen zehnfachen Beitrag (€ 153,00),
bis 90 Millionen 20fachen Beitrag (€ 306,00)
und ab 90 Millionen 50fachen Beitrag (€ 765,00)
Auch bei mehr als zwei entsprechend großen Standorten ist das Maximum pro Unternehmen mit 100 ORF-Beiträgen festgelegt.
Von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind Ein-Personen-Unternehmen, deren Betriebsadresse ident mit der Haushaltsadresse ist und sämtliche Unternehmen, die von der Kommunalsteuer befreit sind (in erster Linie gemeinnützige Firmen).