Mit Abschaffung der GIS-Gebühr wird die Finanzierung des ORF ab 1.1.2024 auf neue Beine gestellt. Wir haben bereits darüber berichtet.
Der neue ORF-Beitrag gilt nun auch für Unternehmen. In Anknüpfung an die Kommunalsteuerpflicht müssen Unternehmen pro Betriebsstätte und Gemeinde gestaffelt einen oder mehrere ORF-Beiträge bezahlen. Bei Privatpersonen wird auf den Hauptwohnsitz abgestellt. Wird das Unternehmen von Zuhause aus betrieben, ist der ORF-Beitrag an der gemeldeten Betriebsstätte zu entrichten. In diesem Fall ist weder für den Unternehmer persönlich noch für andere Haushaltsangehörige, die an der Adresse der Betriebsstätte wohnen, ein zusätzlicher Beitrag für den privaten Bereich zu entrichten. Ein-Personen-Unternehmen (EPU) werden als Privatperson ORF-beitragspflichtig.
Die Höhe des ORF-Beitrags ist für die Jahre 2024-2026 mit € 15,30 / Monat (€ 183,60 pa) festgesetzt. Für Unternehmen gilt eine Staffelung abhängig von der Summe der Arbeitslöhne, die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer sind.
Hinweis: Als Dienstnehmer gelten auch freie Dienstnehmer und wesentlich Beteiligte.
Zur Klarstellung des Begriffs „Betriebsstätte“ wird festgehalten, dass mit einem Homeoffice keine Betriebsstätte des betreffenden Mitarbeiters bewirkt wird und folglich auch kein zusätzlicher ORF-Beitrag für den Unternehmer anfällt.
KommSt-BMGl bis € | 1,6 Mio | 3 Mio | 10 Mio | 50 Mio | 90 Mio | über 90 Mio |
Anzahl / Mon ORF-Beitrag |
1 | 2 | 7 | 10 | 20 | 50 |
Der monatliche ORF-Beitrag ist mit der Anzahl von 100 gedeckelt. Somit sind im Höchstfall von einem Unternehmer € 1.530 / Monat abzuführen.
Die Anmeldung zum ORF-Beitrag hat an die ORF-Beitrags Service GmbH zu erfolgen und ist nur notwendig, wenn bei der GIS keine aktuelle Meldung vorliegt. Aufrechte GIS-Meldungen und aufrechte SEPA-Aufträge werden unter Anpassung des eingezogenen Betrages weitergeführt. Die Daten zur Bemessungsgrundlage erhält die Gesellschaft in weiterer Folge automatisiert vom BMF unter Einhaltung des Datenschutzes. Andernfalls müssen Unternehmen ihrer Meldepflicht bis zum 15.4.2024 bei der ORF-Beitrags Service GmbH nachkommen. Die mit der Zahlungsaufforderung festgesetzten Beiträge sind binnen 14 Tage ab Zustellung fällig. Meldeverstöße können mit Verwaltungsstrafen von bis zu € 2.180 bestraft werden.
TIPP: Nur wenn der Beitrag nicht fristgerecht entrichtet wird und auf Wunsch des Beitragsschuldners werden Bescheide über die Beitragsfestsetzung ausgestellt. Gegen die von der ORF-Beitrags Service GmbH erlassenen Bescheide kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.