Die Europäische Union regelt die Kurzzeitvermietungen neu. Eine entsprechende Verordnung wurde in den vergangenen Monaten fertig ausverhandelt und Mitte März im EU-Rat beschlossen. Seit Ende April ist sie auch im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nun haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen. Die Frist dafür läuft ab 20. Mai.
Registrierungspflicht und Datenaustausch sind die Kernpunkte der Verordnung, die nun in den kommenden zwei Jahren umgesetzt werden muss.