Ja, das ist wirklich so. Und zwar gilt das für die Anschaffung von PKW’s oder Kombis für Firmen. Sie können nur 40.000 € der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Das nennt man im Fachjargon „Luxus-Tangente“ oder auch „Angemessenheitsprüfung“.
Vor zwanzig oder auch dreissig Jahren (denn so lange und länger gilt dieselbe Grenze schon) machte sich das nur ab und zu bemerkbar, und da war man wirklich im Bereich eines zumindest Fast-Luxus-Autos als Firmen-PKW. Gerade in der heutigen Zeit ist diese Grenze allerdings schon mit einem guten Mittelklassewagen erreicht und wird so zum Alltag in der steuerlichen Bewertung.
Was bedeutet das in der Praxis?
Hier ein Beispiel:Der neue Firmen-PKW kostet € 39.900,00. An Zusatzausstattung kommen nochmals € 8.500,00 hinzu (2.Garnitur Räder, vollwertiges Navigationssystem, Sitzheizung usw.). Rechnet man noch die kleinen Nebenkosten (Anmeldung, Zustellung etc.) hinzu, die ebenfalls zum Anschaffungspreis gehören, ist man schnell auf € 49.000,00 inkl. Mehrwertsteuer. Da man sich diese bei PKW’s nicht abziehen kann, muss mit dem vollen Wert gerechnet werden. Dieser liegt aber um € 9.000,00 über der Grenze von € 40.000,00 – das sind 22.5 % mehr als steuerlich möglich.
Das bedeutet nun, dass bei allen anfallenden Kosten diese 22,5 % nicht absetzbar sind. Das betrifft nicht nur die Abschreibung (AfA auf 8 Jahre), sondern auch Versicherung, eventuelle Zinsen bei Fremdfinanzierung und allen anderen Fixkosten im Zusammenhang.
Ist der PKW gebraucht, gilt bis zu einem Alter von fünf Jahren (60 Monaten) der ursprüngliche Neupreis inkl. Sonderausstattungen als Berechnungsbasis. Erst wenn er älter als 60 Monate beim Kauf ist, darf man die tatsächlichen Anschaffungskosten als Berechnungsbasis nehmen.
Wenn Sie jetzt denken, dass Sie mit Leasing diesem Problem entkommen – falsch gedacht. Auch gilt gilt diese Regelung und es sind daher die monatlichen Leasingraten um den entsprechenden Prozentsatz zu kürzen.