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Steuerberatung Huemer

Sie liefern ins EU-Ausland und die Ware wird abgeholt

Relativ häufig passiert der Fall, dass Sie z.B. nach Deutschland liefern und der Kunde sich die Ware selbst bei Ihnen abholt. Klingt ganz einfach, ist es aber leider nicht!

Um die Rechnung korrekt schreiben zu können – als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung – müssen Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

  • Erklärung des Abnehmers bzw. Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird. Muster für eine „Erklärung über die Beförderung“ siehe: http://www.wko.at/steuern
  • In Abholfällen ist vom Unternehmer überdies die Identität der abholenden Person festzuhalten (z.B. Kopie der maßgebenden Seite(n) des Reisepasses bzw. des Führerscheins).
  • Spezialvollmacht, mit der die abholende Person seitens des Abnehmers ausdrücklich mit der Abholung der Ware bevollmächtigt wird. Ein entsprechendes Muster ist ebenfalls auf wko.at/steuern verfügbar.
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