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Steuerberatung Huemer

OGH-Entscheid: Angemessenheit Elektroauto nur €33.333

höchstgerichtliche Entscheidung aus dem 1. Quartal 2024

Die einkommensteuerliche Angemessenheitsgrenze für Anschaffungskosten von Pkw und Kombi beträgt zwar € 40.000. Diese Grenze versteht sich jedoch inklusive Umsatzsteuer. Kann daher für ein Elektroauto der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, sind nur noch € 33.333 (also der Nettobetrag) als einkommensteuerlich angemessen anzusehen.