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Steuerberatung Huemer

Influencer, Blogger, Streamer – Gewerbe? Finanzamt? Sozialversicherung?

Die ständig wachsende Online-Welt bringt so einiges an Herausforderungen mit sich. Es scheint leicht zu sein, online durch z.B. streamen oder youtube-Videos Geld zu verdienen. Aber wie betrachtet das die Obrigkeit?

Grundsätzlich gilt:

Der Online-Inhalt, der dargeboten wird, bestimmt, ob Sie einen Gewerbeschein brauchen oder nicht.

Für Online-Kurse, Trainings, Vorträge fallen Sie in den Bereich der „Neuen Selbstständigen“ – das bedeutet, dass Sie zwar keinen Gewerbeschein brauchen, sich aber sehr wohl bei Sozialversicherung und Finanzamt melden müssen. Die SV und Einkommensteuer fallen auf jeden Fall an – egal, welche Art der Online-Tätigkeit Sie ausüben.

Wenn Sie auf twitch streamen und nur durch Werbeverträge und Donations Ihr Geld erhalten, fallen Sie auch nicht unter die Gewerbeordnung.

Betreiben Sie auf youtube einen eigenen Kanal, wird es schon etwas komplizierter. Stellen Sie laufend neue Videos zur Verfügung, kann Ihr Angebot als ähnlich einem Fernsehprogramm betrachtet werden. Dabei kann schnell ein „audiovisueller Mediendienst“ vorliegen, der wiederum meldepflichtig ist bei der RTR (Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde).

Eine Wahl haben Sie jedenfalls nicht – jede Online-Tätigkeit, die auf Gewinn ausgerichtet ist und regelmässig selbstständig betrieben wird, fällt entweder unter die „Neuen Selbstständigen“ oder die Gewerbeordnung.

Die Wirtschaftskammer hat sehr gute FAQ zu diesem Thema -> hier geht’s zur WKO und den FAQ