Nicht nur für Gewerbetreibende und Selbständige erhöhen sich ab 1.1.2025 Kilometergeld, Diäten und Nächtigungsgeld, sondern auch für Ihre Mitarbeiter gelten diese Sätze. Hier nochmals zusammengefasst:
Fahrtkostenvergütungen:
- Für Dienstreisen im Inland kann Taggeld bis zu einer Höhe von 30,00 Euro (bisher 26,40 Euro) pro Tag steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden.
- Das pauschale Nächtigungsgeld im Inland kann bis zu einer Höhe von 17,00 Euro (bisher 15,00 Euro) steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden.
- Das amtliche Kilometergeld erhöht sich für PKW, Motor- und Fahrräder auf einheitlich jeweils 0,50 Euro pro Kilometer. Der Zuschlag für jede mit PKW dienstlich mitbeförderte Person erhöht sich auf 0,15 Euro (bisher 0,05 Euro) pro Kilometer.
Arbeitsplatznahe Unterkunft und gemeinsame Nutzung:
Überlässt die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber den Beschäftigten kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft (Wohnung, Appartement, Zimmer), die nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, ist bis zu einer Größe von 35 m² (bisher 30 m²) kein Sachbezug anzusetzen.
Weiters erhöht sich der Grenzwert für die Verminderung des Sachbezugswertes um 35 Prozent auf 45 m² (bisher 40 m²).
Bei Dienstwohnungen, die von mehreren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern gemeinsam genutzt werden, sind die Gemeinschaftsräume zur Beurteilung der Quadratmetergrenzen künftig nicht mehr jeder Dienstnehmerin bzw. jedem Dienstnehmer voll, sondern nur mehr anteilig zuzurechnen.
Dabei ist die Fläche der gemeinsam genutzten Räume durch die Anzahl der nutzungsberechtigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu dividieren. Die ermittelte anteilige Wohnfläche gilt für alle nutzungsberechtigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
Details dazu sowie zu Fahrtkostenvergütungen finden Sie hier