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Steuerberatung Huemer

Krankenstand im Urlaub – was nun?

Es kann durchaus vorkommen, dass Ihre Mitarbeiter den langersehnten Urlaub antreten und im Urlaub krank werden. Wie Sie als Dienstgeber und vor allem auch Ihre Mitarbeiter damit umgehen müssen, bringt immer Fragen mit sich.

Die Gebietskrankenkasse hat eine Info dazu veröffentlicht, die wir Ihnen hiermit weitergeben:


Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubes für mehr als drei Kalendertage, gelten die während des Urlaubes liegenden Krankenstandstage nicht als Urlaub.

Voraussetzungen:

  • Der Arbeitnehmer verständigt nach dreitägiger Krankheitsdauer unverzüglich den Arbeitgeber von der Erkrankung. 
  • Der Arbeitnehmer legt dem Arbeitgeber nach Wiederantritt der Arbeit unaufgefordert eine ärztliche Krankenstandsbestätigung (inklusive Bestätigung über die Zulassung des Arztes bei Erkrankung während eines Urlaubes im Ausland) vor.

Wird der Urlaub durch die Unterbrechung automatisch verlängert?

Durch die Unterbrechung wird der Urlaub nicht automatisch verlängert. Über den dadurch entstehenden Resturlaub ist eine neue Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu schließen.