Im Zuge von GPLA-Prüfungen ist der Streit oft vorprogrammiert. Denn selbständige Subunternehmer („Werkvertragsnehmer“) werden nur allzu oft von den Prüfern als Dienstnehmer angesehen. Damit verbunden ist eine oft für mehrere Jahre rückwirkende Umqualifizierung von Selbständigen zu Dienstnehmern und der damit verbundenen enormen SV-Beitragsnachforderungen sowie Nachforderungen von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen und Kommunalsteuern bei den vermeintlichen Auftraggebern. Um in diesem Bereich die Rechtssicherheit zu verbessern, wurden nunmehr drei neue Verfahrensarten geschaffen:
- die GPLA mit Mitwirkung der SVA,
- die Vorabprüfung und
- die Versicherungszuordnung auf Antrag
Die Neuregelungen gelten nicht nur für die Abgrenzung zwischen SVA und GKK sondern auch zwischen SVB (SV-Bauern) und GKK. Rechtssicherheit tritt allerdings in allen Fällen dann nicht ein, wenn sich entweder der für die Beurteilung maßgebliche Sachverhalt ändert oder wahrheitswidrige Angaben im Rahmen der Sachverhaltsermittlung gemacht wurden.