Geschäftslokale werden gemietet oder gepachtet – man verwendet das eine oder andere Wort, ohne sich genau über den Unterschied klar zu sein. Hier die Definition zu beiden Begriffen – denn rechtlich gibt es grosse Unterschiede:
Bei einem Mietvertrag und auch bei einem Pachtvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung, in der die Überlassung von geschäftlich genutzten Räumen für eine bestimmte/unbestimmte Zeit gegen Entgelt geregelt wird. Das ist aber bereits die einzige Gemeinsamkeit.
Mietvertrag:
Hier werden lediglich die Räumlichkeiten zur Nutzung überlassen. Der Vertrag unterliegt dem Mietrechtsgesetz und dieses enthält Rechtsvorschriften meist zugunsten des Mieters (z.B.Kündigungsschutz, Erhaltungs- und Verbesserungspflichten des Vermieters).
Pachtvertrag:
Hier geht es nicht nur um Räumlichkeiten sondern um ein vorhandenes Unternehmen, an dessen Fortbestand der Verpächter grosses Interesse hat. Oft werden Kundenstock, Warenlager, auf jeden Fall aber Einrichtung und Ausrichtung, zum Bestandteil des Vertrages. Der Bestandszins kann auch an Umsatzzahlen ausgerichtet sein.
Wichtig für beides ist:
Nicht der Name, der über der Vereinbarung steht, gilt, sondern der Inhalt der Vereinbarung. Daher vorab am besten immer Rechtsauskunft einholen.