Beim LEI (Legal Entity Identifier) handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt ermöglicht. Gebraucht wird er juristischen Personen = Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben. Vergabestellen sind unter anderem die GS1 Austria oder die OeKB.
Um ab 3.1.2018 uneingeschränkt Wertpapier-Transaktionen abwickeln zu können, beantragen Sie rechtzeitig Ihren LEI!
Hier finden Sie eine Liste aller Vergabestellen
Einzelunternehmer (auch wenn sie im Firmenbuch eingetragen sind) und Privatpersonen brauchen ihn nicht, sondern erhalten automatisch von den Kreditinstituten einen NCI (National Client Identifier).