Dieses neu geschaffene Register enthält die Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts für die Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Unter einem wirtschaftlichen Eigentümer versteht man jene natürliche Person, der eine Gesellschaft, eine Stiftung oder ein Trust letztlich wirtschaftlich zugerechnet werden kann.
Es besteht eine Meldepflicht für alle im Firmenbuch eingetragenen Personen und Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, die im Vereinsregister eingetragenen Vereine und gemeinnützige Stiftungen und Fonds sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen (= Rechtsträger im Sinne des WiEReG). Die Erstmeldung ist bis längstens 1.Juni 2018 zu machen.
Nicht meldepflichtig sind protokollierte Einzelunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften.