Das Gesundheitsberuferegistergesetz (GBRG) regelt die Einrichtung des Berufsregisters für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie die gehobenen medizinisch-technischen Dienste. Die Eintragung der Berufsangehörigen in das Gesundheitsberuferegister beginnt mit 1. Juli 2018. Die Registrierung ist entsprechend der berufsrechtlichen Bestimmungen Voraussetzung für die Berufsausübung im jeweiligen Gesundheitsberuf. In ELDA Online finden Sie ab sofort die dafür vorgesehenen Meldungen.
Der Dienstgeber-Service der OÖGKK meldet das in seinem Newsletter und bietet dazu einen Link auf mehr Infos -> Infos des zuständigen Bundesministeriums