Kurzarbeit ab 1.Oktober 2023
Die Wirtschaftskammern informieren: Mit 1.10.2023 gilt ein neues Modell, in dem die Arbeitgeber-Beihilfe (wie vor Corona) wieder nach dem anteiligen Arbeitslosengeld berechnet wird. Wesentliche Eckpunkte des neuen Modells sind: Entfall…
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