Vorsteuererstattung in EU-Mitgliedsstaaten bis 30.9.2017
Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2016 in EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben bis 30.9.2017 Zeit, ihre Anträge ausschließlich elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Grundsätzlich ist die Übermittlung der jeweiligen Papierrechnungen/Einfuhrdokumente…
Mehr Lesen