was noch alles bis 30.09.2016 zu tun ist
Für den Verbleib in der Liste der spendenbegünstigten Vereine haben spendenbegünstigte Einrichtungen binnen 9 Monaten nach dem Abschlussstichtag jährlich dem Finanzamt Wien 1/23 die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen, worin nach…
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