Änderungen im Finanzstrafgesetz
Verlängerung der Verjährungsfrist bei schwerwiegenden Finanzvergehen Bei besonders schwerwiegenden Finanzvergehen wird die Verjährungsfrist an vergleichbare Straftaten nach dem StGB angepasst. So gilt für den Abgabenbetrug ab einem strafbestimmenden Wertbetrag von…
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