Wichtig – Termin 30.6.2020 – was ist zu tun?
Vorsteuerrückerstattung aus Nicht EU-Staaten nicht versäumen Die Fallfrist für die Erstattung von Vorsteuerbeträgen des Jahres 2019 aus Drittstaaten endet bereits am 30.6.2020. Spätestens bis dahin müssen die Anträge für die…
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