Erhöhung geringwertige Wirtschaftsgüter 2020 und 2021
Bereits ab 2020 wurde der Betrag für die sogenannten GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) von 400,00 € auf 800,00 € angehoben. Nach wie vor ist damit der Nettopreis des Gutes gemeint ohne…
Mehr Lesen