Details zur neuen NOVA ab 1.7.2021
Ab 1. Juli 2021 unterliegen nun zusätzlich alle Kfz zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t (Klasse N1) der NoVA. Des Weiteren…
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Ab 1. Juli 2021 unterliegen nun zusätzlich alle Kfz zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t (Klasse N1) der NoVA. Des Weiteren…
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