Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ oder Fahrrads
Bei der Berechnung der Anschaffungskosten von KFZ sind folgende Änderungen ab 1.1.2020 zu beachten: Bei Vorführkraftfahrzeugen, die ein KFZ-Händler seinen Arbeitnehmern zur privaten Verwendung überlässt, sind die um 15% (bisher…
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